Allgemeine Geschäftsbedingungen für Apart Hannover I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des wohnen auf Zeit. 2. Das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/ Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen. II. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. III. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Verwaltungsgesellschaft von Apart Hannover zustande. Dem steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. 2. Der Vertrag kommt zustande, durch die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch den Anbieter. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder Fax-Übermittlung. - durch eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon. - die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter. - Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. - Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Becherbergungsbetrag. 3. Vertragspartner sind die RAI World GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Apart Hannovergegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartment City-Aufnahmevertrag, sofern Apart Hannover eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 4. Alle Ansprüche gegen Apart Hannover verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem Beginn dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Apart Hannover beruhen. IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Kaution 1. Apart Hannover ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Apart Hannover zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Apart Hannover an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Apart Hannover kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, die Leistung der Apart Hannover oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sicher Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen des Wohnhauses erhöhen. 4. Rechnungen der Apart Hannover ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Apart Hannover kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Apart Hannover berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Apart Hannover bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Die Apart Hannover ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Apart Hannover berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Apart Hannover ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Apart Hannover aufrechnen oder mindern. 10. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. zusätzliche Wünsche, Zwischenreinigung, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Wurde eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens bei Mietbeginn zu leisten. 11. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. Die Reservierung wird erst gültig mit Eingang der gesamten Zahlung beim Anbieter. Der gesamte Übernachtungspreis wird, abzüglich geleisteter Anzahlung, am Anreisetag fällig. Der Mieter ermächtigt den Anbieter unwiderruflich, alle Kosten, die aus der Mietweisen Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten, Kreditkarte abzubuchen. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Gast mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Gast neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter. V. Umsatz steuerliche Behandlung/Mietdauer 1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Becherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden. 2. Langfristige Mietverhältnisse die ab eine Laufzeit von 6 Monaten vereinbart werden, werden bis zu einer begrenzten Zeit abgeschlossen. Eine Verlängerung der Laufzeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses, kann erst durch eine schriftliche Bestätigung des Kunden erfolgen, sofern diese vier Wochen vor der ursprünglichen Vertragsbeendigung eingeht. 3. Der Mieter erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtige noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Mieter zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt stellt der Mieter/Vertragspartner sicher, dass der/die Nutzer der Mietsache über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 4. Der Vermieter hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Mieters zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren. 5. Die Vertragsparteien stimmen in dem Bestreben überein, die nach jeweils aktuellem gesetzlichen Sachstand und Erkenntnissen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der o.a. Mietbedingungen sicherzustellen. 6. Sofern sich aus dem jetzigen oder einem zukünftigen gesetzlichen Sachverhalt steuerliche Tatbestände ergeben, welche von den jetzigen abweichen, vereinbaren die Vertragsparteien bereits jetzt die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zur Klärung und evtl. Richtigstellung dieser Tatbestände. 7. Schadenersatz und/oder Regress aus der Korrektur dieser Tatbestände werden ausgeschlossen. VI. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Apartment City 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Apart Hannover geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung von Apart Hannover in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Apartments hat Apart Hannover die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer und Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer und Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann Apart Hannover die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte. Aufwendungen von Apart Hannover pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 3. Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung oder telefonisch mit Angabe des Geburtsdatums und Reservierungsnummer gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 90% (mind. jedoch 100,00 €) Tag vor Beginn der Mietzeit: 90% danach und bei Nichterscheinen ebenfalls 90 %. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 4. Die Reservierung ist nach erfolgter Anzahlung bindend. Eine Stornierung der Reservierung durch den Gast ist dem Anbieter bis spätestens acht Geschäftstagen vor dem vereinbarten Anreisetag schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erhebt der Anbieter Anspruch auf Kompensation bzw. Teilkompensation des vereinbarten Gesamtaufenthaltspreises. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise vorzeitig durch den Gast storniert, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht oder von dieser Regelung abweichende Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Gast hieraus nicht abzuleiten. Die unter Ziffer 5.5. aufgeführten Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für den Gast gering zu halten. Stornierungsgebühren für Reservierungen:. Bei Nichterscheinen und/ oder Stornierung am Anreisetag oder später: Bezahlung des gesamten Aufenthaltspreises. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig. 5. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Gastes, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen. VII. Rücktritt und Kündigungsrecht von Apartment City, 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Apart Hannover in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Apart Hannover auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer IV Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apart Hannover gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Apart Hannover ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel IV Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Apart Hannover gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Apart Hannover ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4. Ferner ist Apart Hannover berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Apart Hannover nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden; - Apart Hannover begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartment City-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Apart Hannover in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Apart Hannover zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 5. Bei berechtigtem Rücktritt von Apart Hannover entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 7. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Haus -bzw. Campingplatzordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung VIII. Bereitstellung, -übergabe und –-rückgabe der Apartments 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen 3. Am vereinbarten Abreisetag sind Apartments von Apart Hannover spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Apart Hannover aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 75% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Apart Hannover kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Apart Hannover behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Mieter verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im gemieteten Apartment verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen. 5. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nicht untergebracht werden, da immer mehr Gäste unter Tierhaarallergien leiden. IX. Haftung von Apartment City 1. Apart Hannover haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Einer Pflichtverletzung von Apart Hannover steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Apart Hannover auftreten, wird Apart Hannover bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Soweit dem Kunden ein Platz auf einem Apartment City-Parkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertragszustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartment City-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Apart Hannover nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. X. Hausordnung Das Trocknen von Wäsche im Zimmer bzw. Apartment ist untersagt. Hierfür dürfen ausschließlich der Waschraum, Wäschetrockner oder ein vom Eigentümer zugewiesener Platz genutzt werden. Für Feuchtigkeitsschäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Alle Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Abendruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Telefongeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Es bereitet hohe Kosten und Mühe Nikotingeruch aus Teppichböden, Vorhängen, Polstermöbeln, Matratzen, Bettzeug etc. zu entfernen, was mit zeitweiser Unvermietbarkeit des Zimmers eingeht. Deshalb müssen wir bei Gästen, die, die im Zimmer gleichwohl rauchen, pauschalierten Schadensersatz von in Höhe von 150,00 € pro Zimmer geltend machen. Wäsche darf nicht in den Wohnräumen / Zimmern getrocknet werden. Eine Untervermietung der Mieträume ist ausdrücklich untersagt. Für vorübergehenden Übernachtungsbesuch wird eine Unkostenpauschale von 25,00 € je Tag und Person fällig, die wöchentlich mit dem Vermieter abzurechnen ist. Parken nur auf zugewiesenen Flächen. XI. Schönheitsreparaturen und Bagatellschäden Während der Mietzeit übernimmt der Wohnraumanbieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer an den Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Lichtanlagen, Wasch-, Abflussbecken, Thermen, Wasserhähnen, Herde und ähnlicher Einrichtungen aufgrund der Verursachung, z.B. Verkalkung und anderer Rückstände- bzw. Gebrauchsschäden durch den Wohnraumnutzer entstehen, übernimmt auch der Wohnraumnutzer. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden bis zum Betrag von EUR 100,00 im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, z.B. für Fenster, Türen und Fensterläden, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, Spiegel, Verglasungen, Beleuchtungskörper usw. Die Verpflichtung besteht nur insgesamt bis zu 8 % der Jahresmiete. XI. Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Wohnraumnutzer kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Absicht miteinander schriftlich vereinbart wurde. XII. Instandhaltung Der Wohnraumnutzer verpflichtet sich, die Mietsache und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Nur der Einrichtungsmaterialien entsprechende Reinigungsmittel zu verwenden, z.B. nur Laminatreiniger für den Laminat-Fußboden. Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen einer unvorhergesehenen Gefahr oder weil sich die Schäden oder Mängel unverhältnismäßig ausweiten würden, nicht möglich, so sind die zum Schutz der/des Mietsache/Inventars unbedingt erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen. Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen, die Mietsache nicht mit Einrichtungen versehen werden, es sei denn, dies ist zum Schutz der Mietsache erforderlich und der Vermieter darüber informiert worden. XIII. Betreten der Mietsache Der Wohnraumanbieter oder Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Wohnraumnutzers ist Rücksicht zu nehmen. Ist Gefahr in Verzug - z.B. nach einem Stromausfall o.ä. - ist es dem Wohnraumanbieter gestattet, den Wohnraum auch ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Dabei ist stets Rücksicht auf die Privatsphäre des Wohnraumnutzers zu nehmen. XIV. Rückgabe der Mietsache Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und in ordentlichem Zustand so zurückzugeben, wie sie zu Mietbeginn übernommen worden ist. Sämtliche Chipkarten sowie selbst beschaffte, sind herauszugeben. Der Wohnraumnutzer haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten Mietnachfolgern oder dem Wohnraumanbieter entstehen. Der Mieter haftet, für jeweils eine verlorene Chipkarte, mit 3,00 €. XV. Sonstige Vereinbarungen Eine Endreinigung ist vereinbart und wird am Ende der Mietzeit durch den Vermieter oder eine von ihm beauftragte Person durchgeführt. Bei einer Mietzeit ab einer Woche kann eine Endreinigung in Höhe von 100,00 € (inkl. 19% MwSt.) die mit der Kaution verrechnet wird anfallen. Jede weitere Woche wird mit einer weiteren Endreinigungspauschale von 100,00 € verrechnet. XVI. Kein Räumungsschutz Der Mieter hat bei Ablauf der im Mietvertrag vereinbarten Mietzeit den gemieteten Wohnraum ohne weiteres, d.h. ohne Kündigung und ohne die Möglichkeit, Mieterschutz in Anspruch nehmen zu können oder auch nur eine Räumungsfrist zu bekommen, zu räumen. XVII. Keine stillschweigende Verlängerung Einer stillschweigenden Verlängerung des Mietverhältnisses durch Fortsetzen des Gebrauchs der Mietsache durch den Mieter nach Ablauf der Mietzeit wird ausdrücklich widersprochen. XVIII. Schlussbestimmungen 1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Apartment City-Aufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam. 2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Apartment City 3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz von Apartment City. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftliche Sitz von Apartment City. 4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen. 5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Apartment City-Aufnahme unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften
Charlottenstraße 54, 30451 Hannover © Apart Hannover
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Apart Hannover I. Geltungsbereich 1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die Mietweise Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des wohnen auf Zeit. 2. Das Apartment wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke/ Unterkunft während geschäftlichem Aufenthalt vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden. 3. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 4. Darüber hinaus gelten jeweils die bei Vertragsabschluss vereinbarten zusätzlichen Bedingungen. II. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung. Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, selbst alles Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. III. Vertragsabschluss, -partner; Verjährung 1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch die Verwaltungsgesellschaft von Apart Hannover zustande. Dem steht es frei, die Buchung schriftlich zu bestätigen. 2. Der Vertrag kommt zustande, durch die schriftliche Bestätigung einer Reservierung des Kunden durch den Anbieter. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein fernschriftlicher Vertragsabschluss via e-Mail oder Fax-Übermittlung. - durch eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon. - die Annahme des Antrags des Kunden durch den Anbieter. - Vertragspartner sind der Anbieter und der Kunde. - Hat ein Dritter bestellt, haftet dieser dem Anbieter gegenüber zusammen mit dem Kunden für alle Verpflichtungen aus dem Becherbergungsbetrag. 3. Vertragspartner sind die RAI World GmbH und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er Apart Hannovergegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Apartment City-Aufnahmevertrag, sofern Apart Hannover eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt. 4. Alle Ansprüche gegen Apart Hannover verjähren grundsätzlich in einem Jahr, ab dem Beginn dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren, soweit sie nicht auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit beruhen. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Apart Hannover beruhen. IV. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung und Kaution 1. Apart Hannover ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Apartments bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise von Apart Hannover zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen von Apart Hannover an Dritte. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. 3. Apart Hannover kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Apartments, die Leistung der Apart Hannover oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sicher Preis für die Apartments und/oder für die sonstigen Leistungen des Wohnhauses erhöhen. 4. Rechnungen der Apart Hannover ohne Fälligkeitsdatum sind binnen 30 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Apart Hannover kann die unverzügliche Zahlung fälliger Forderungen jederzeit vom Kunden verlangen. Bei Zahlungsverzug ist Apart Hannover berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Apart Hannover bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. 5. Die Apart Hannover ist berechtigt, bei Vertragsschluss oder eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Form einer Kreditkartengarantie, einer Anzahlung oder Ähnlichem zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt. 7. In begründeten Fällen, z.B. Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfanges, ist Apart Hannover berechtigt, auch nach Vertragsabschluss bis zu Beginn des Aufenthaltes eine Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen. 8. Apart Hannover ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 5 für bestehende und künftige Forderungen aus dem Vertrag zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 5 und/oder 6 geleistet wurde. 9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Apart Hannover aufrechnen oder mindern. 10. In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistungen vereinbart (z.B. zusätzliche Wünsche, Zwischenreinigung, Endreinigung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Wurde eine Anzahlung vereinbart, ist diese bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens bei Mietbeginn zu leisten. 11. Die Mitarbeiter des Anbieters sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Überlassung der Apartments und die von Ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise zu zahlen. Dies gilt auch für Leistungen und Auslagen des Anbieters an Dritte. Die Reservierung wird erst gültig mit Eingang der gesamten Zahlung beim Anbieter. Der gesamte Übernachtungspreis wird, abzüglich geleisteter Anzahlung, am Anreisetag fällig. Der Mieter ermächtigt den Anbieter unwiderruflich, alle Kosten, die aus der Mietweisen Überlassung von Apartments zur Beherbergung, sowie alle für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Anbieters von der, von dem Mieter vorgelegten oder benannten, Kreditkarte abzubuchen. Gegenansprüche des Anbieters kann der Gast nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus diesem Vertragsverhältnis aufrechnen. Gleiches gilt für die Zurückbehaltung von Zahlungen. Die Preisliste kann laufend aktualisiert werden. Die aktualisierten Preise treten an die Stelle der vorher gültigen Preise und werden Bestandteil dieses Vertrages. Die Aktualisierung wird dem Gast mindestens 1 Monat vorher schriftlich mitgeteilt. Für den Fall einer Preiserhöhung hat der Gast neben den unter § 8 genannten Kündigungsgründen ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Beginn der in Aussicht gestellten Erhöhung. Dieses außerordentliche Kündigungsrecht muss bis spätestens 1 Woche vor Beginn der Erhöhung schriftlich erklärt werden. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung zählt der Eingang beim Anbieter. V. Umsatz steuerliche Behandlung/Mietdauer 1. Die Vertragsparteien sind sich einig, dass die Voraussetzungen gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 11 sowie § 4 Nr. 12 Satz 2 Umsatzsteuergesetz erfüllt werden und ausschließlich Becherbergungsverträge im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen werden. 2. Langfristige Mietverhältnisse die ab eine Laufzeit von 6 Monaten vereinbart werden, werden bis zu einer begrenzten Zeit abgeschlossen. Eine Verlängerung der Laufzeit, nach Beendigung des Mietverhältnisses, kann erst durch eine schriftliche Bestätigung des Kunden erfolgen, sofern diese vier Wochen vor der ursprünglichen Vertragsbeendigung eingeht. 3. Der Mieter erkennt dieses an und versichert, eine solche Nutzung weder zu beabsichtige noch zu verlangen oder durchzuführen. Sofern der Mieter zur Nutzung für andere als sich selbst diesen Vertrag abschließt stellt der Mieter/Vertragspartner sicher, dass der/die Nutzer der Mietsache über diese Anforderung in Kenntnis gesetzt werden, diese respektieren und entsprechende Maßnahmen ergreifen. 4. Der Vermieter hat das Recht, geeignete Nachweise zu Wohnsitz und gewöhnlichem Aufenthaltsort des Mieters zu verlangen und bei den Reservierungsunterlagen zu archivieren. 5. Die Vertragsparteien stimmen in dem Bestreben überein, die nach jeweils aktuellem gesetzlichen Sachstand und Erkenntnissen geeigneten Maßnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung der o.a. Mietbedingungen sicherzustellen. 6. Sofern sich aus dem jetzigen oder einem zukünftigen gesetzlichen Sachverhalt steuerliche Tatbestände ergeben, welche von den jetzigen abweichen, vereinbaren die Vertragsparteien bereits jetzt die Zusammenarbeit und gegenseitige Unterstützung zur Klärung und evtl. Richtigstellung dieser Tatbestände. 7. Schadenersatz und/oder Regress aus der Korrektur dieser Tatbestände werden ausgeschlossen. VI. Rücktritt des Kunden (i. e. Abbestellung, Stornierung) / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von Apartment City 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Apart Hannover geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung von Apart Hannover in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. 2. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern und Apartments hat Apart Hannover die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer und Apartments sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer und Apartments nicht anderweitig vermietet, so kann Apart Hannover die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte. Aufwendungen von Apart Hannover pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. 3. Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung oder telefonisch mit Angabe des Geburtsdatums und Reservierungsnummer gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: 90% (mind. jedoch 100,00 €) Tag vor Beginn der Mietzeit: 90% danach und bei Nichterscheinen ebenfalls 90 %. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 4. Die Reservierung ist nach erfolgter Anzahlung bindend. Eine Stornierung der Reservierung durch den Gast ist dem Anbieter bis spätestens acht Geschäftstagen vor dem vereinbarten Anreisetag schriftlich mitzuteilen. Andernfalls erhebt der Anbieter Anspruch auf Kompensation bzw. Teilkompensation des vereinbarten Gesamtaufenthaltspreises. Wird eine Buchung nach bereits erfolgter Anreise vorzeitig durch den Gast storniert, ist der Preis des gesamten Aufenthalts zu bezahlen. Schlechtes Wetter, Erkrankung, Fahrplanänderungen und Verspätungen liegen nicht im Verantwortungsbereich des Anbieters. Einen Anspruch auf Verzicht oder von dieser Regelung abweichende Regelungen in Bezug auf die Ansprüche des Anbieters zur Geltendmachung von Stornierungsgebühren kann der Gast hieraus nicht abzuleiten. Die unter Ziffer 5.5. aufgeführten Daten sind die maximalen Stornierungsgebühren. Der Anbieter ist jedoch bemüht, die Stornierungsgebühren für den Gast gering zu halten. Stornierungsgebühren für Reservierungen:. Bei Nichterscheinen und/ oder Stornierung am Anreisetag oder später: Bezahlung des gesamten Aufenthaltspreises. Andere Vereinbarungen sind nur in Abstimmung mit dem Anbieter und in Schriftform gültig. 5. Der Anbieter haftet nicht für den Verlust und/ oder die Zerstörung von persönlichen Gegenständen des Gastes, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Anbieter haftet nicht für unvorhergesehene, unvermeidbare und außergewöhnliche Leistungsstörungen aufgrund höherer Gewalt. Fälle der höheren Gewalt sind solche, die sich dem Einflussbereich des Anbieters entziehen, wie z.B. Naturkatastrophen, öffentliche Unruhen. VII. Rücktritt und Kündigungsrecht von Apartment City, 1. Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist Apart Hannover in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Apart Hannover auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. 2. Wird eine vereinbarte oder gemäß Ziffer IV Nummern 5 und/oder 6 verlangte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach Verstreichen einer vom Apart Hannover gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Apart Hannover ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Klausel IV Nr. 6 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Apart Hannover gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist Apart Hannover ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 4. Ferner ist Apart Hannover berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls höhere Gewalt oder andere von Apart Hannover nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; - Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes gebucht werden; - Apart Hannover begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Apartment City-Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Apart Hannover in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Apart Hannover zuzurechnen ist; - der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist; - ein Verstoß gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt. 5. Bei berechtigtem Rücktritt von Apart Hannover entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz. 6. Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in einem solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen. 7. Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht. Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen. Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Mietobjekt vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Haus -bzw. Campingplatzordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. VI. Satz 3.). Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch des Mietobjekts gewährt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung VIII. Bereitstellung, -übergabe und –-rückgabe der Apartments 1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 2. Gebuchte Apartments stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 3. Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktperson mitzuteilen 3. Am vereinbarten Abreisetag sind Apartments von Apart Hannover spätestens um 11:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Apart Hannover aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 75% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass Apart Hannover kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist. 4. Der Mieter ist zum sorgfältigen und schonenden Umgang mit der Mietsache verpflichtet. Apart Hannover behält sich vor, Schadenersatz für Mängel, die durch den Mieter verursacht wurden, zu erheben. Dies betrifft im Allgemeinen den Zustand des zur Verfügung gestellten Mobiliars, im gemieteten Apartment verursachte Wasser- und Brandschäden sowie die dadurch entstandenen Auswirkungen, Schäden durch Tierhaltung sowie allgemeine Schäden, die fahrlässig oder vorsätzlich entstanden sind und über die normale Abnutzung hinausgehen. 5. Tiere, insbesondere Hunde, Katzen und dergleichen dürfen nicht untergebracht werden, da immer mehr Gäste unter Tierhaarallergien leiden. IX. Haftung von Apartment City 1. Apart Hannover haftet für seine Verpflichtungen aus dem Vertrag. Der Vermieter haftet nicht gemäß § 536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Einer Pflichtverletzung von Apart Hannover steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Apart Hannover auftreten, wird Apart Hannover bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. 2. Soweit dem Kunden ein Platz auf einem Apartment City-Parkplatz, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertragszustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Apartment City-Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Apart Hannover nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Vorstehende Nummer 1, Sätze 2 bis 4 gelten entsprechend. X. Hausordnung Das Trocknen von Wäsche im Zimmer bzw. Apartment ist untersagt. Hierfür dürfen ausschließlich der Waschraum, Wäschetrockner oder ein vom Eigentümer zugewiesener Platz genutzt werden. Für Feuchtigkeitsschäden, die durch Zuwiderhandlung entstehen, ist der Verursacher haftbar. Alle Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Die Abendruhe in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und die Mittagsruhe von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr ist einzuhalten. Rundfunk-, Fernseh- und Telefongeräte sind auf Zimmerlautstärke einzustellen. Das Rauchen ist im gesamten Gebäude verboten. Es bereitet hohe Kosten und Mühe Nikotingeruch aus Teppichböden, Vorhängen, Polstermöbeln, Matratzen, Bettzeug etc. zu entfernen, was mit zeitweiser Unvermietbarkeit des Zimmers eingeht. Deshalb müssen wir bei Gästen, die, die im Zimmer gleichwohl rauchen, pauschalierten Schadensersatz von in Höhe von 150,00 € pro Zimmer geltend machen. Wäsche darf nicht in den Wohnräumen / Zimmern getrocknet werden. Eine Untervermietung der Mieträume ist ausdrücklich untersagt. Für vorübergehenden Übernachtungsbesuch wird eine Unkostenpauschale von 25,00 € je Tag und Person fällig, die wöchentlich mit dem Vermieter abzurechnen ist. Parken nur auf zugewiesenen Flächen. XI. Schönheitsreparaturen und Bagatellschäden Während der Mietzeit übernimmt der Wohnraumanbieter auf eigene Kosten die Schönheitsreparaturen. Kleine Instandhaltungen, die während der Mietdauer an den Anlagen und Einrichtungen in den Mieträumen wie Lichtanlagen, Wasch-, Abflussbecken, Thermen, Wasserhähnen, Herde und ähnlicher Einrichtungen aufgrund der Verursachung, z.B. Verkalkung und anderer Rückstände- bzw. Gebrauchsschäden durch den Wohnraumnutzer entstehen, übernimmt auch der Wohnraumnutzer. Die kleinen Instandhaltungen umfassen nur das Beheben kleiner Schäden bis zum Betrag von EUR 100,00 im Einzelfall an Teilen der Wohnung, die dem direkten und häufigen Zugriff des Mieters ausgesetzt sind, z.B. für Fenster, Türen und Fensterläden, Heiz-, Koch- und Kühleinrichtungen, Spiegel, Verglasungen, Beleuchtungskörper usw. Die Verpflichtung besteht nur insgesamt bis zu 8 % der Jahresmiete. XI. Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Wohnraumnutzer kann gegenüber Mietforderungen mit Gegenforderungen nur aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn diese Absicht miteinander schriftlich vereinbart wurde. XII. Instandhaltung Der Wohnraumnutzer verpflichtet sich, die Mietsache und sämtliches Inventar schonend und pfleglich zu behandeln, die Mieträume ausreichend zu lüften und zu reinigen. Nur der Einrichtungsmaterialien entsprechende Reinigungsmittel zu verwenden, z.B. nur Laminatreiniger für den Laminat-Fußboden. Mängel und Schäden sind unverzüglich anzuzeigen. Ist die Anzeige wegen einer unvorhergesehenen Gefahr oder weil sich die Schäden oder Mängel unverhältnismäßig ausweiten würden, nicht möglich, so sind die zum Schutz der/des Mietsache/Inventars unbedingt erforderlichen Maßnahmen sofort zu ergreifen. Bauliche Veränderungen dürfen nicht vorgenommen, die Mietsache nicht mit Einrichtungen versehen werden, es sei denn, dies ist zum Schutz der Mietsache erforderlich und der Vermieter darüber informiert worden. XIII. Betreten der Mietsache Der Wohnraumanbieter oder Beauftragte dürfen die Mietsache zur Prüfung ihres Zustandes oder zum Ablesen von Messgeräten in angemessenen Abständen und nach rechtzeitiger Ankündigung betreten. Auf eine persönliche Verhinderung des Wohnraumnutzers ist Rücksicht zu nehmen. Ist Gefahr in Verzug - z.B. nach einem Stromausfall o.ä. - ist es dem Wohnraumanbieter gestattet, den Wohnraum auch ohne vorherige Ankündigung zu betreten. Dabei ist stets Rücksicht auf die Privatsphäre des Wohnraumnutzers zu nehmen. XIV. Rückgabe der Mietsache Bei Ende der Mietzeit ist die Mietsache sauber und in ordentlichem Zustand so zurückzugeben, wie sie zu Mietbeginn übernommen worden ist. Sämtliche Chipkarten sowie selbst beschaffte, sind herauszugeben. Der Wohnraumnutzer haftet für alle Schäden, die aus der Nichtbefolgung dieser Pflichten Mietnachfolgern oder dem Wohnraumanbieter entstehen. Der Mieter haftet, für jeweils eine verlorene Chipkarte, mit 3,00 €. XV. Sonstige Vereinbarungen